Zertifiziertes Fachunternehmen nach DVGW-Blatt 120

Mitglied im sächsischen Baugewerbeverband SBV e.V.

Innungsmitglied der Leipziger (sächsischen) Brunnenbauinnung

Eingetragen in der Handwerksrolle der HWK Dresden

Gerichtsurteil

Bundesverwaltungsgericht:
Wäschewaschen mit
Brunnenwasser
ist erlaubt!

Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig, kann zum häuslichen Wäschewaschen auch Brunnenwasser genutzt werden.
Mit dieser Entscheidung bekamen sächsische Grundstückseigentümer recht, die somit eine Teilbefreiung vom Zwang der Benutzung der öffentlichen Wasserversorgung erreichten.

Schon das Oberverwaltungsgericht Bautzen ging davon aus, dass auf Antrag eine Teilbefreiung erteilt werden müsse, wenn sie den Wasserversorger wirtschaftlich zumutbar sei. Entgegen der Auffassung des Zweckverbandes, dass nach der Trinkwasserverordnung nur Trinkwasser zum Wäschewaschen benutzt werden dürfe.

Die Leipziger Richter entschieden, dass Waschwasser muss keine Trinkwasserqualität haben muss.
Wasser aus einem eigenen Brunnen, das neben dem öffentlichen Trinkwasseranschluss im Haushalt verwendet wird, muss keine Trinkwasserqualität haben. Ob der Anschlussnehmer zum Wäschewaschen im eigenen Haushalt Trinkwasser oder Wasser minderer Qualität benutze, könne er in eigener Verantwortung entscheiden.


Erstellt am 1. April 2010 - 9:06



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